
Kosten und Kostenübernahme
Selbstzahler
Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Stand 01.07.2024, Steigerungssatz 2,3). Für eine 50-minütige Einzelsitzung wird dementsprechend ein Betrag von 134,06 € berechnet. Eine Therapie als Selbstzahler erbringt Ihnen den Vorteil höchster Diskretion, da diese nicht bei der Krankenkasse oder anderen Versicherungen gemeldet wird. Das kann je nach beruflichen oder privaten Umständen z. B. bei einem (anstehenden) Beamtenverhältnis günstig sein. Die Sitzungen stelle ich Ihnen in einem monatlichen Turnus in Rechnung.
Privatversicherte und Beihilfe
Eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung oder durch die Beihilfestelle ist möglich. Als approbierte psychologische Psychotherapeutin bin ich befugt mit diesen Stellen abzurechnen. Die ersten "Probesitzungen" können dabei ohne vorherige Beantragung in der Regel abgerechnet werden. Privatversicherte Personen sollten sich währenddessen bei ihrer Versicherung über die Voraussetzungen für die Bezahlung einer ambulanten Psychotherapie erkundigen und entsprechende Formulare anfordern. Vor jeder Behandlung wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, welcher die Rahmenbedingungen einer Behandlung beinhaltet. Dazu gehört auch die Regelung bezüglich vereinbarter und nicht in Anspruch genommener oder versäumter Behandlungstermine.
Bundespolizei
Eine Abrechnung ist nach der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BpolHfV) mit mir als approbierte psychologische Psychotherapeutin des Richtlinienverfahrens kognitiver Verhaltenstherapie möglich. Sie benötigen eine hierfür eine Überweisung des diensthabenden Polizeiarztes, die Sie zu der ersten Sitzung mitbringen. Ein Antrag für die Genehmigung, sowie weitere Abrechnungen erfolgen an: Bundespolizeipräsidium Referat 83 Heilfürsorgeangelegenheiten Bundesgrenzschutzstraße 100 53757 Sankt Augustin.
Bundeswehr
Als Soldat der Bundeswehr oder dessen Angehörige/r benötigen Sie eine Überweisung Ihres Truppenarztes nach dem Primärarztmodell. Der Soldat muss im ersten Termin dem Psychotherapeuten den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorlegen. Auf dieser Grundlage können die weiteren, sogenannten probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Wenn eine Psychotherapie indiziert ist und Sie als Patient einwilligen, teilt der Psychotherapeut dem überweisenden Truppenarzt nach den probatorischen Sitzungen Diagnose sowie Indikation und Therapieziel mit einer kurzen Begründung mit. Dies kann formlos oder unter Nutzung der in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung üblichen Formulare PTV 1 und PTV 2 erfolgen. Zusätzlich zu diesen Angaben ist für die ersten 25 Sitzungen kein Bericht an den Gutachter erforderlich. Die Behandlung kann auf Grundlage des Behandlungsausweises (gleichzeitig Genehmigung zur Psychotherapie und Kostenübernahmeerklärung) bis zur Höchstdauer von 25 Sitzungen durchgeführt werden, solange der überweisende Truppenarzt oder eine andere zuständige Stelle der Bundeswehr gegenüber dem Psychotherapeuten die Kostenübernahme nicht widerruft. Einer erneuten Kostenübernahmeerklärung bedarf es auch nach Ende des laufenden Kalendervierteljahres bis zum Erreichen der Höchstdauer von 25 Sitzungen nicht. Ist eine Behandlung über 25 Stunden hinaus erforderlich, so teilt der Psychotherapeut dies dem überweisenden Arzt der Bundeswehr spätestens nach der 20. Sitzung mit. Zur Fortsetzung der Behandlung bedarf es der Genehmigung nach Antrag und Übermittlung eines (ausführlichen) Berichts an die zuständige Stelle der Bundeswehr.
Fonds sexueller Missbrauch
Therapieleistungen von mir als approbierte Psychologische Psychotherapeutin können über den Fonds "Sexueller Missbrauch" abgerechnet werden. Wer als Kind oder Minderjährige / Minderjähriger sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren. Der "Fonds Sexueller Missbrauch" gewährt bedarfsgerechte und niedrigschwellige Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend. Seit dem 01.05.2013 können Betroffene zur Minderung dieser Folgewirkungen verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei der Geschäftsstelle des Fonds beantragen. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Beantragung und Gewährleistung kann um die drei Monate in Anspruch nehmen, es lohnt sich also frühzeitig zu beantragen, wenn man eine Psychotherapie beginnen möchte.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kassenärztliche Vereinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vergibt je nach Bezirk und Landkreis eine limitierte Anzahl an Genehmigungen, wie viele Kassensitze mit Erlaubnis zur Abrechnung gesetzlich Versicherter betrieben werden dürfen. In den meisten Gebieten Deutschlands ist eine Neuvergabe gesperrt, d.h. es können keine neuen Kassensitze gegründet werden bis der Vorgänger seinen aufgibt. Für approbierte Psychotherapeuten, wie mich, heißt das oft eine lange Wartezeit für eine solche Abrechnungserlaubnis, als sogenannte Vertragspsychotherapeutin der gesetzlichen Krankenkasse. Da die Patientenversorgung zunehmend nicht ausreichend von Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten der gesetzlichen Krankenkassen gedeckt werden kann, wurde das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren" eingeführt. Dadurch wurde es Privatpraxen für Psychotherapie (wie diese) unter gewissen Gegebenheiten ermöglicht, ebenso mit einer gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Gemäß § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) können Sie als gesetzlich Versicherte:r einen Anspruch auf Selbstbeschaffung und Kostenerstattung begründen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie bei Praxen, die mit gesetzlich versicherten Patienten abrechnen können, angefragt haben, aber Ihnen diese keinen Platz in einer zumutbaren Wartezeit zur Verfügung stellen können. Eine "zumutbare" maximale Wartezeit auf eine Psychotherapie betrage, nach dem Bundessozialgericht, 6 Wochen bis zu 3 Monate. In der Regel reichen 3 bis 5 vergebliche Behandlungsanfragen aus, um den Anspruch auf Kostenerstattung aufgrund von „Systemversagen“ geltend zu machen.
Ablauf
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese die Kosten der Behandlung in der Privatpraxis gemäß §13 Abs. 3 SGB V nach dem Kostenerstattungsverfahren übernehmen wird.
Leider wird das Kostenerstattungsverfahren nicht von jeder Krankenkasse gleichermaßen unterstützt. Falls es Ihnen jedoch in Aussicht gestellt wird, verfahren Sie wie folgt:
1.) Besuch der Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin zur sogenannten "Psychotherapeutischen Sprechstunde" bei einem kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung. Dies ist lediglich ein Ersttermin, der Ihnen noch keinen Therapieplatz bietet. Der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde, in der eine erste diagnostische Abklärung der Symptome und Beschwerden erfolgt, ist vor der Aufnahme einer Psychotherapie verpflichtend. Diese Sprechstunde kann bei jedem Kassenpsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden.
Klicken Sie für das Kontaktverzeichnis bitte hier oder kontaktieren die von der Kassenärztlichen Vereinigung eingerichtete Terminservicestelle (TSS) unter der Telefonnummer 116117. Notieren Sie die hierbei die Anfragen bereits auf Ihrer Liste.
2.) Erhalt des Formulars PTV 11:
Sie erhalten im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde eine schriftliche Empfehlung für weitere Maßnahmen, bspw. Hinweise für eine weiterführende Beratung oder die Empfehlung einer Psychotherapie anhand des Formulars PTV 11. Wenn die Aufnahme der Psychotherapie zeitnah, dringlich notwendig ist, dann kann die Dringlichkeit auf dem Formular bestätigt werden. Fragen Sie ggf. die Notierung des Dringlichkeitscodes an.
3.) Bereiten Sie eine Liste vor, die die Daten (Datum/Uhrzeit/Name) der Telefonate, Anfragen, Gespräche und die Dauer der Wartezeit oder Absagen der kassenzugelassenen Psychotherapeuten erfasst.
Kontaktieren Sie mindestens 5 kassenzugelassenen Psychotherapeuten für einen Therapieplatz und notieren Sie diese auf der Liste
Möglicherweise bietet die Krankenkasse Ihnen weitere Unterstützung bei der Therapieplatzsuche an. Diese sollten Sie natürlich annehmen, aber vorab bei den empfohlenen Behandlern nachfragen, ob auch wirklich ein zeitnaher Behandlungsbeginn möglich ist und nicht nur ein Erstgespräch.
Tragen Sie jeden Kontaktversuch auf Ihrer Liste ein.
Wenn alle Bemühungen erfolglos bleiben und Sie von den kontaktierten kassenzugelassenen Psychotherapeuten nicht innerhalb von 6 Wochen bis zu 3 Monaten eine Aussicht auf einen Therapieplatz bekommen, dann verfahren Sie wie folgt:
5.) Bereiten Sie einen Antrag für das Kostenerstattungsverfahren vor
Der Antrag sollte folgendes beinhalten:
- fertigen Sie ein individuelles, formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie eine sog. „außer- vertragliche“ psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten. Erläutern Sie Ihre Beschwerden.
- Legen Sie die Bescheinigung PTV 11 mit der Empfehlung aus der psychotherapeutischen Sprechstunde auf "zeitnahe Psychotherapie mit Vermerk der Dringlichkeit" (Dringlichkeitscode) bei
- Legen Sie Ihre Liste der Versuche und Ablehnungen mit Datum und Ergebnis, Wartezeit etc. dem Antrag bei
- Falls Sie einen behandelnden Facharzt für Psychiatrie (ambulant oder in einer Klinik) haben, dann kann auch dieser Ihnen eine weitere Dringlichkeitsbescheinigung dazu aushändigen, dass die Psychotherapie dringlich und nicht weiter aufschiebbar ist, die Sie dem Antrag beilegen können.
6.) Terminvereinbarung einer Probesitzung als Selbstzahler
Wir vereinbaren einen Termin für eine Probesitzung als Selbstzahler. Dabei können wir uns kennenlernen und entscheiden, ob ein Arbeitsbündnis für die Therapie beidseits vorstellbar ist. Des Weiteren werde ich Sie ausführlich zu Ihrer Symptomatik befragen und falls gewünscht, Ihnen eine Befundung mit Begründung für einen Antrag auf Kostenerstattung verfassen. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Stand 01.07.2024, 2,3x) und entspricht für eine 50-minütige Sitzung 134,06 €, sowie die Befundung zusätzlich 17,43 €. Es können im weiteren Verlauf weitere Kosten für eine erfolgreiche Beantragung entstehen und müssen individuell geklärt werden.
7.) Sie schicken den Antrag an Ihre Krankenkasse
Die Bearbeitung dauert im Schnitt 6 bis 11 Wochen.
8.) Wenn der Antrag genehmigt wird:
Sie müssen zunächst in Vorlage der Kosten gehen, d.h. die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen, sodass Sie hinsichtlich der Kosten in Vorlage gehen müssen. Die Krankenkasse schüttet Ihnen dann bei eingereichter Rechnung die Kostenerstattung aus. Ggf. kann eine Abtretungsvereinbarung schriftlich mit der Krankenkasse getroffen werden, die mich befugt direkt mit der Krankenkasse abzurechnen.

Kontakt
Praxis für Psychotherapie Annemarie Knoll
Rischbachstr. 17,
66386 St. Ingbert
Tel.: 0176-53364434
Kontaktieren Sie mich bevorzugt über das Kontaktformular für eine schnelle Bearbeitung. Gerne rufe ich Sie bei Bedarf zurück.
