top of page

Das Kostenerstattungsverfahren

Voraussetzungen

1

Ihre Krankenkasse unterstützt das Kostenerstattungsverfahren

Sie haben Ihre Krankenkasse kontaktiert und konnten herausfinden, dass diese generell das Kostenerstattungsverfahren anbietet und haben sich die Unterlagen zuschicken lassen.

Hier weitere Informationen zum Verfahren:

2

Erhalt des PTV11

 

Sie haben bereits einen Sprechstundentermin  des Patientenservice für Psychotherapie 116117 wahrgenommen und das Formular PTV11 erhalten.

Wenn nicht vereinbaren Sie bitte unter folgendem Link einen Sprechstundentermin.

Sollten Sie darüber noch keinen Therapieplatz erhalten haben, gehen Sie zum nächsten Schritt.

3

Kontaktliste mit mind. 5 erfolglosen Kontaktversuchen

 

Sie haben nach der Sprechstunde15 Psychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkasse kontaktiert und keine Aussicht auf einen Therapieplatz in 6 Wochen bis zu 3 Monaten erhalten.

​​

Hier finden Sie eine Vorlage zum Eintragen Ihrer Kontaktversuche.

4

Ihnen ist es möglich eine nicht erstattungsfähige Probesitzung als Selbstzahler mit den Kosten von 134,06 € wahrzunehmen.

Anhand dieser Probesitzungen können wir gemeinsam entscheiden, ob wir eine Therapie zusammen beginnen wollen. Danach kann ich Sie unterstützen die Kostenerstattung zu beantragen.

Kontakt

Praxis für Psychotherapie Annemarie Knoll
Rischbachstr. 17, 

66386 St. Ingbert

Tel.: 0176-53364434

E-Mail: psychotherapie.annemarieknoll@gmail.com

Kontaktieren Sie mich bevorzugt über das Kontaktformular für eine schnelle Bearbeitung. Gerne rufe ich Sie bei Bedarf zurück.

Kontaktformular

bottom of page